Offerten, Lieferungen und Berechnungen erfolgen ausschliesslich aufgrund unserer
"Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" die Sie hier einsehen können.
Allgemeines
1.
Für den Geschäftsverkehr zwischen der LEAG Antriebstechnik AG und deren Besteller gelten
ausschliesslich die nachstehenden Lieferbestimmungen. Diese Bedingungen sind für den gesamten gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsverkehr mit der LEAG Antriebstechnik AG, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen
wird, verbindlich.
2.
Alle Angebote sind freibleibend, das heisst, die Lieferfirma behält sich vor, aufgrund des Angebotes
den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.
3.
Jeder Auftrag gilt erst mit der Klarstellung aller Einzelheiten, und mit der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung der Lieferfirma als angenommen.
4.
Die Preise sind fest und exkl. MwSt. Der LEAG Antriebstechnik AG steht jedoch das Recht zu, die am
Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen. Verpackungskosten, Fracht und Porto werden gesondert verrechnet.
5.
Teillieferungen sind zulässig. Die Angaben der Lieferfirma über Gewicht und Mass der Ware sowie
deren Verpackung sind unverbindlich.
6.
Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder einer Vorauszahlung
abhängig gemacht werden.
Zahlungsbedingungen
7.
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen zu zahlen. Bei Zahlung mit Wechseln ist die LEAG Antriebstechnik
AG berechtigt, die bankenüblichen Diskontspesen zu verlangen.
8.
Checks und Wechsel gelten erst mit deren Einlöung als Zahlung.
9.
Das Verrechnungsrecht mit bestehenden oder geltend gemachten Ansprüchen des Käufers wird
ausdrücklich abgelehnt. Ebenso wird die Zahlungspflicht durch geltend gemachte Mängel nicht beeinflusst.
Eigentumsvorbehalt
10.
Die gelieferte Ware bleibt - bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen - Eigentum der
LEAG Antriebstechnik AG.
Lieferzeit
11.
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Es wird insbesondere keine Verantwortung für
Verzögerungen übernommen die durch unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr,
Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Fabrikationsausschuss, Streik, Transportverzögerungen oder andere unverschuldete
Begebenheiten entstehen. Sofern die bestellte Ware infolge derartiger, unverschuldeter Ereignisse verspätet, oder
überhaupt nicht geliefert werden kann, erwachsen dem Käufer dadurch keinerlei Ansprüche irgendwelcher Art.
Zeichnungen und Unterlagen
12.
An allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen der
LEAG Antriebstechnik AG behält sich diese das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Belege werden dem
Besteller persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Lieferfirma weder kopiert, noch Dritten
zugänglich gemacht werden. Sie sind der LEAG Antriebstechnik AG auf erstes Verlangen zurückzugeben.
Zuwiderhandlungen verpflichten den Besteller zu vollem Schadenersatz und berechtigen die Lieferfirma zum Vertragsrücktritt.
Versand und Transportrisiko
13.
Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager der LEAG Antriebstechnik AG
verlässt. Dies gilt auch bei Franko - Domizil - Lieferungen.
14.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten
abgeschlossen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen. Die Mängel sind der
betreffenden Transportanstalt zwecks Aufnahme des Tatbestandes sofort anzumelden. Reklamationen und Mängelrügen
sind innert 8 Tagen nach Ankunft der Ware bei der LEAG Antriebstechnik AG anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung
als vorbehaltlos angenommen.
Gewährleistung und Haftung für Mängel
15.
Die Lieferfirma haftet nur für Mängel die ihr innert 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich
gemeldet werden und die nachweisbar auf das Verschulden des Lieferanten zurückzuführen sind. Die Haftung verpflichtet
die LEAG Antriebstechnik AG nur zum kostenlosen Ersatz der fehlenden Teile, weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
Garantieleistungen
16.
Für Geräte übernehmen wir eine Werksgarantie von 12 Monaten, vom Lieferungstage
beziehungsweise vom Tag des Gefahrenübergangs an gerechnet. Die Garantie umfasst nach unserer Wahl die Instandstellung
oder den Ersatz von schadhaften Teilen infolge nachweisbarer Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehlern seitens des
Fabrikanten. Nicht unter Garantie fallen Schäden infolge normaler Abnützung, mangelhafter Wartung,
übermässiger Beanspruchung, Einflüssen chemischen oder elektrolytischen Ursprungs, unrichtige Montage usw.
Eingriffe von Dritten oder die Verwendung von Ersatzteilen fremder Herkunft entheben uns ebenfalls der Garantiepflicht.
Die beanstandeten Geräte sind uns zur Geltendmachung des Garantieanspruchs frachtfrei einzusenden. Andere
Garantieleistungen, insbesondere jegliche Art von Folgeschäden sind ausgeschlossen. Unsere Garantie gilt nur gegenüber
dem Erstkäufer. Der Ersatz von Teilstücken während der Garantiefrist verlängert diese nicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt Schaffhausen. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische
Recht anwendbar.
Stand 25.09.2000
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