LEAG Antriebstechnik, Grubenstrasse 92, CH-8200 Schaffhausen, Tel: 0041526202400
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Offerten, Lieferungen und Berechnungen erfolgen ausschliesslich aufgrund unserer
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen" die Sie hier einsehen können.

Allgemeines

1.
Für den Geschäftsverkehr zwischen der LEAG Antriebstechnik AG und deren Besteller gelten ausschliesslich die nachstehenden Lieferbestimmungen. Diese Bedingungen sind für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit der LEAG Antriebstechnik AG, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird, verbindlich.
2.
Alle Angebote sind freibleibend, das heisst, die Lieferfirma behält sich vor, aufgrund des Angebotes den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.
3.
Jeder Auftrag gilt erst mit der Klarstellung aller Einzelheiten, und mit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Lieferfirma als angenommen.
4.
Die Preise sind fest und exkl. MwSt. Der LEAG Antriebstechnik AG steht jedoch das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen. Verpackungskosten, Fracht und Porto werden gesondert verrechnet.
5.
Teillieferungen sind zulässig. Die Angaben der Lieferfirma über Gewicht und Mass der Ware sowie deren Verpackung sind unverbindlich.
6.
Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

Zahlungsbedingungen

7.
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen zu zahlen. Bei Zahlung mit Wechseln ist die LEAG Antriebstechnik AG berechtigt, die bankenüblichen Diskontspesen zu verlangen.
8.
Checks und Wechsel gelten erst mit deren Einlöung als Zahlung.
9.
Das Verrechnungsrecht mit bestehenden oder geltend gemachten Ansprüchen des Käufers wird ausdrücklich abgelehnt. Ebenso wird die Zahlungspflicht durch geltend gemachte Mängel nicht beeinflusst.

Eigentumsvorbehalt

10.
Die gelieferte Ware bleibt - bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen - Eigentum der LEAG Antriebstechnik AG.

Lieferzeit

11.
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Es wird insbesondere keine Verantwortung für Verzögerungen übernommen die durch unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Fabrikationsausschuss, Streik, Transportverzögerungen oder andere unverschuldete Begebenheiten entstehen. Sofern die bestellte Ware infolge derartiger, unverschuldeter Ereignisse verspätet, oder überhaupt nicht geliefert werden kann, erwachsen dem Käufer dadurch keinerlei Ansprüche irgendwelcher Art.

Zeichnungen und Unterlagen

12.
An allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen der LEAG Antriebstechnik AG behält sich diese das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Belege werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Lieferfirma weder kopiert, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind der LEAG Antriebstechnik AG auf erstes Verlangen zurückzugeben.
Zuwiderhandlungen verpflichten den Besteller zu vollem Schadenersatz und berechtigen die Lieferfirma zum Vertragsrücktritt.

Versand und Transportrisiko

13.
Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager der LEAG Antriebstechnik AG verlässt. Dies gilt auch bei Franko - Domizil - Lieferungen.
14.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen. Die Mängel sind der betreffenden Transportanstalt zwecks Aufnahme des Tatbestandes sofort anzumelden. Reklamationen und Mängelrügen sind innert 8 Tagen nach Ankunft der Ware bei der LEAG Antriebstechnik AG anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als vorbehaltlos angenommen.

Gewährleistung und Haftung für Mängel

15.
Die Lieferfirma haftet nur für Mängel die ihr innert 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden und die nachweisbar auf das Verschulden des Lieferanten zurückzuführen sind. Die Haftung verpflichtet die LEAG Antriebstechnik AG nur zum kostenlosen Ersatz der fehlenden Teile, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Garantieleistungen

16.
Für Geräte übernehmen wir eine Werksgarantie von 12 Monaten, vom Lieferungstage beziehungsweise vom Tag des Gefahrenübergangs an gerechnet. Die Garantie umfasst nach unserer Wahl die Instandstellung oder den Ersatz von schadhaften Teilen infolge nachweisbarer Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehlern seitens des Fabrikanten. Nicht unter Garantie fallen Schäden infolge normaler Abnützung, mangelhafter Wartung, übermässiger Beanspruchung, Einflüssen chemischen oder elektrolytischen Ursprungs, unrichtige Montage usw. Eingriffe von Dritten oder die Verwendung von Ersatzteilen fremder Herkunft entheben uns ebenfalls der Garantiepflicht. Die beanstandeten Geräte sind uns zur Geltendmachung des Garantieanspruchs frachtfrei einzusenden. Andere Garantieleistungen, insbesondere jegliche Art von Folgeschäden sind ausgeschlossen. Unsere Garantie gilt nur gegenüber dem Erstkäufer. Der Ersatz von Teilstücken während der Garantiefrist verlängert diese nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt Schaffhausen. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.

Stand 25.09.2000

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